Ruperti-Gymnasium                                                                                Schuljahr 2019/20

Mühldorf am Inn

           

HAUSORDNUNG

 

Unter Bezug auf § 4 (1) der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern wird von der Schulleitung unter Mitwirkung der Personalvertretung, des Schulforums und des Aufwandsträgers folgende Hausordnung erlassen:

 

1.         Aufgabe

 

Die Hausordnung soll ein ungestörtes Zusammenleben aller Beteiligten und einen reibungs­losen Unterrichtsablauf ermöglichen; dies erfordert verantwortliches Verhalten, freiwillige Einordnung und gegenseitige Rücksichtnahme aller Beteiligten.

 

 

II.         Verhalten im Schulbereich:

 

1.         Jede(r) Schüler(in) sollte sich für die Sauberkeit in Klassenzimmer, Schulgebäude und Hof mitverantwortlich fühlen und auch dafür, dass Einrichtungsgegenstände schonend behandelt werden.

Die Medienwarte sind neben dem Fachlehrer dafür verantwortlich, dass die Geräte spätes­tens am Ende des Unterrichts ordnungsgemäß abgestellt bzw. ausgeschaltet werden. Darüber hinaus ist es den Schülerinnen und Schülern untersagt, die Medienausstattung in den Unterrichtsräumen ohne Anwesenheit bzw. Erlaubnis einer Lehrkraft zu benutzen. Die Telefone sind von Schülern nur im Notfall zu benutzen. Mutwillige Beschädigungen und Verunreinigungen verpflichten zu Schadensersatz und ziehen Ordnungsmaßnahmen nach sich. Schäden sind sofort dem Klassenleiter und im Direktorat zu melden.

 

2.         Fahrräder dürfen nur in den Fahrradkellern und auf dem vorgesehenen Platz auf dem Loscher-Gelände abgestellt werden. Der Parkplatz vor dem Hauptbau (Westseite) bleibt den Pkws der Lehrkräfte vorbehalten. Die Fahrradhelme müssen in der Garderobe und die abnehmbaren Fahrradcomputer in der Schultasche verwahrt werden.

 

3.         Zur sicheren Verwahrung von Unterrichtsmaterial oder persönlichen Dingen erhält jeder Schüler der 5. – 10. Klassen verpflichtend, der 11. und 12. Klassen optional ein Schließfach in Klassenzimmernähe. Mäntel und Anoraks müssen dann in den Spinden abgelegt werden, ebenso Wertgegenstände oder sperrige Dinge. Der Verlust von Geld, CDs, Handys, Wertsachen, Fahrradcomputern etc. ist nicht von der Kleidungsversicherung (=Garderobenversicherung) abgedeckt.

 

4.         Es ist selbstverständlich, dass jeder um größte Sauberkeit in den Toiletten besorgt ist. Die Türen sind immer zu schließen.

 

5.         Das Rauchen ist im gesamten Schulbereich untersagt.

 

6.         Neben Abfalleimern für den Müll stehen in allen Unterrichtsräumen, zum Teil auch auf den Gängen und in den Pausenhallen, zahlreiche Behälter für Papier sowie andere wiederver­wertbare Stoffe. Jeder Schüler hat Abfälle ordnungsgemäß zu trennen und in dem entsprechenden Behälter zu entsorgen. Nur so kann der gesamte Schulbereich sauber gehalten wer­den.

Die Behälter für Papier und wiederverwertbare Stoffe (gelber Sack) müssen mindestens einmal wöchentlich vom Tafeldienst vor Beginn des Unterrichts oder während der Pause entleert und gereinigt werden.

 

7.         Kreide wird nicht im Klassenzimmer aufbewahrt, sondern von jeder Lehrkraft zum Unterricht mitgebracht. Stundenpläne, Hausordnung und die Brandschutzordnung werden an der Anschlagtafel ausgehängt, der Raumbelegungsplan an der Außen- und Innentüre.

 

8.         Der gesamte Bereich vor der Mensa darf nicht für Ballspiele genutzt werden. Im Sekretariat sind Badmintonsets für das Badmintonfeld entleihbar.

 

9.         Für den Winter ist das Werfen von Schneebällen im gesamten Schulbereich, auf den angrenzenden Gehwegen und an den Omnibushaltestellen verboten.

 

10.      Bei Feueralarm sind alle Zimmer schnellstens zu räumen, Fenster und Türen zu schließen. Alle Feuerwehrzufahrten müssen unbedingt freigehalten werden. Eine Brandschutz­ordnung mit Fluchtplan hängt in jedem Raum.

 

11.      Es ist ausdrücklich verboten, bei geöffnetem Fenster auf den Fensterbänken zu sitzen (Lebensgefahr!).

 

III.        Schulbetrieb

 

12.      Die Klassenzimmer werden um 7.30 Uhr geöffnet; alle Schüler sind ab 7.45 Uhr in den nach dem Stundenplan vorgesehenen Räumen.

 

13.      Zwischen den einzelnen Stunden sind bis zu Beginn der 5. Unterrichtsstunde wegen der Weiträumigkeit des Schulgebäudes 5-Minuten-Pausen eingelegt. Sie dienen dem Lehrer-­ bzw. dem Raumwechsel, der zügig und möglichst ruhig durchgeführt werden soll. Ist fünf Minuten nach dem Stundenbeginn noch keine Lehrkraft im Klas­senzimmer, meldet dies ein Klassensprecher im Sekretariat.

 

14.      Nach der 2. und nach der 4. Stunde ist eine Pause von je 15 Minuten. Klassenzimmer und Fachräume werden geräumt und abgesperrt, nicht jedoch die Klassenzimmer der 8. bis 10. Klassen, auf Anfrage durch Schüler auch Kursräume der Klassen 11 und 12.

Die Schüler können sich in den Pausen im ganzen Schulhaus exklusive der zu versperrenden Räume sowie bei entsprechendem Wetter in den Pausenhöfen und auf dem Sportplatz aufhalten. Ein Schild auf dem Pausenhof sowie auf dem Mensa-Vorplatz zeigt eine eventuelle Sperrung an.

 

Die Schüler der Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 verlassen in den Pausen die Klassenzimmer. Alle übrigen Schülerinnen und Schüler dürfen in ihren Klassenräumen bleiben, die Tür ist offen zu halten.

 

15.      Wenn ein(e) Klasse/Kurs den Raum nach Stundenende verlässt, ist die Tafel zu reinigen, die Fenster zu schließen und alle elektronischen Geräte ab- bzw. auf Standby zu schalten. Wird der Raum im Laufe des Tages nicht mehr benutzt, müssen außerdem die Stühle auf die Tische gestellt und alle Geräte exklusive des Computers über den Schlüsselschalter ausgeschaltet werden.

 

 

 

16.      In der Mittagspause stehen den Schülern die Pausenhallen und die Mensa zur Verfügung. Die Mensa dient vorwiegend dem Mittagessen. Für die Erledigung der Hausaufgaben steht den Schülern die durchgehend geöffnete Bibliothek als Silentiumraum sowie einige der  Räume H11-H14 für Gruppenarbeiten zur Verfügung. In der 6. Stunde ist der Aufenthalt auf den Fluren für alle Schüler verboten.

Die Klassenzimmer und Fachräume sind in der Mittagspause verschlossen und nicht zugänglich.

 

17.      Aus Haftungsgründen ist es den Schülern der Klassen 5 mit 10 nicht erlaubt, während der regulären Unterrichtszeit das Schulgelände zu verlassen, auch nicht während der Vormittagspausen. In der Mittagspause ist das Verlassen des Schulgeländes hingegen erlaubt. Das gilt nicht für die Schülerinnen und Schüler der OGTS und der GGTS.

 

18.      Erkrankt ein Schüler während der Unterrichtszeit, hat er sich grundsätzlich unverzüglich im Direktorat bzw. Sekretariat vom verbleibenden Unterricht befreien zu lassen. Alle Schüler dürfen im Falle einer Erkrankung das Haus nur verlassen, wenn sie von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden können.

 

19.      Ab dem 01.08.2006 ist gesetzlich festgelegt, dass auf dem Schulgelände Mobilfunktelefone sowie sämtliche digitale Speichermedien nicht benutzt werden dürfen und ausgeschaltet sein müssen. Im Falle einer offensichtlichen Zuwiderhandlung wird das Gerät abgenommen. Schüler können auf Antrag im Direktorat ein Gerät mit einer Bildschirmdiagonale größer als 7“ zur Nutzung in der Bibliothek und in Arbeits- bzw. Aufenthaltsbereichen freigeben und mit einem Aufkleber kennzeichnen lassen. Für die Nutzung gilt eine entsprechende Vereinbarung. Smartphones können nach direkter Aufforderung durch die Lehrkraft auch im Unterricht genutzt werden. Für die Nutzung von Mobiltelefonen im Oberstufenraum und  - garten existiert eine gesonderte Regelung für Oberstufenschüler.

 

20.      Die Benutzung des Aufzugs für Schülerinnen und Schüler ist nur mit individueller Erlaubnis durch die Schulleitung oder Lehrkräfte gestattet.

 

 

 

gez. D. Raith

Oberstudiendirektor