Ruperti-Gymnasium Schuljahr
2019/20
Mühldorf
am Inn
Unter Bezug auf § 4 (1) der Schulordnung für die Gymnasien in
Bayern wird von der Schulleitung unter Mitwirkung der Personalvertretung, des
Schulforums und des Aufwandsträgers folgende Hausordnung erlassen:
1. Aufgabe
Die Hausordnung soll ein ungestörtes
Zusammenleben aller Beteiligten und einen reibungslosen Unterrichtsablauf
ermöglichen; dies erfordert verantwortliches Verhalten, freiwillige Einordnung
und gegenseitige Rücksichtnahme aller Beteiligten.
II. Verhalten im Schulbereich:
1. Jede(r) Schüler(in) sollte
sich für die Sauberkeit in Klassenzimmer, Schulgebäude und Hof
mitverantwortlich fühlen und auch dafür, dass Einrichtungsgegenstände schonend
behandelt werden.
Die Medienwarte sind neben dem
Fachlehrer dafür verantwortlich, dass die Geräte spätestens am Ende des
Unterrichts ordnungsgemäß abgestellt bzw. ausgeschaltet werden. Darüber hinaus
ist es den Schülerinnen und Schülern untersagt, die Medienausstattung in den
Unterrichtsräumen ohne Anwesenheit bzw. Erlaubnis einer Lehrkraft zu benutzen. Die
Telefone sind von Schülern nur im Notfall zu benutzen. Mutwillige
Beschädigungen und Verunreinigungen verpflichten zu Schadensersatz und ziehen
Ordnungsmaßnahmen nach sich. Schäden sind sofort dem Klassenleiter und im
Direktorat zu melden.
2. Fahrräder
dürfen nur in den Fahrradkellern und auf dem vorgesehenen Platz auf dem
Loscher-Gelände abgestellt werden. Der Parkplatz vor dem Hauptbau (Westseite)
bleibt den Pkws der Lehrkräfte vorbehalten. Die Fahrradhelme müssen in der
Garderobe und die abnehmbaren Fahrradcomputer in der Schultasche verwahrt
werden.
3. Zur
sicheren Verwahrung von Unterrichtsmaterial oder persönlichen Dingen erhält
jeder Schüler der 5. – 10. Klassen verpflichtend, der 11. und 12. Klassen
optional ein Schließfach in Klassenzimmernähe. Mäntel und Anoraks müssen dann
in den Spinden abgelegt werden, ebenso Wertgegenstände oder sperrige Dinge. Der
Verlust von Geld, CDs, Handys, Wertsachen, Fahrradcomputern etc. ist nicht von
der Kleidungsversicherung (=Garderobenversicherung) abgedeckt.
4. Es
ist selbstverständlich, dass jeder um größte Sauberkeit in den Toiletten besorgt
ist. Die Türen sind immer zu schließen.
5. Das
Rauchen ist im gesamten Schulbereich untersagt.
6. Neben Abfalleimern für den Müll stehen
in allen Unterrichtsräumen, zum Teil auch auf den Gängen und in den
Pausenhallen, zahlreiche Behälter für Papier sowie andere wiederverwertbare
Stoffe. Jeder Schüler hat Abfälle ordnungsgemäß zu trennen und in dem
entsprechenden Behälter zu entsorgen. Nur so kann der gesamte Schulbereich
sauber gehalten werden.
Die Behälter für Papier und wiederverwertbare Stoffe (gelber Sack)
müssen mindestens einmal wöchentlich
vom Tafeldienst vor Beginn des Unterrichts oder während der Pause entleert und
gereinigt werden.
7. Kreide wird nicht im Klassenzimmer
aufbewahrt, sondern von jeder Lehrkraft zum Unterricht mitgebracht.
Stundenpläne, Hausordnung und die Brandschutzordnung werden an der
Anschlagtafel ausgehängt, der Raumbelegungsplan an der Außen- und Innentüre.
8. Der gesamte
Bereich vor der Mensa darf nicht für Ballspiele genutzt werden. Im Sekretariat
sind Badmintonsets für das Badmintonfeld entleihbar.
9. Für den Winter ist
das Werfen von Schneebällen im gesamten Schulbereich, auf den angrenzenden
Gehwegen und an den Omnibushaltestellen verboten.
10. Bei Feueralarm sind
alle Zimmer schnellstens zu räumen, Fenster und Türen zu schließen. Alle
Feuerwehrzufahrten müssen unbedingt freigehalten werden. Eine Brandschutzordnung mit Fluchtplan hängt in jedem Raum.
11. Es ist ausdrücklich
verboten, bei geöffnetem Fenster auf den Fensterbänken zu sitzen (Lebensgefahr!).
III. Schulbetrieb
12. Die Klassenzimmer
werden um 7.30 Uhr geöffnet; alle Schüler sind ab 7.45 Uhr in den nach dem
Stundenplan vorgesehenen Räumen.
13. Zwischen den
einzelnen Stunden sind bis zu Beginn der 5. Unterrichtsstunde wegen der
Weiträumigkeit des Schulgebäudes 5-Minuten-Pausen eingelegt. Sie dienen dem
Lehrer- bzw. dem Raumwechsel, der zügig und möglichst ruhig durchgeführt werden
soll. Ist fünf Minuten nach dem Stundenbeginn noch keine Lehrkraft im Klassenzimmer,
meldet dies ein Klassensprecher im Sekretariat.
14. Nach der 2. und nach
der 4. Stunde ist eine Pause von je 15 Minuten. Klassenzimmer und Fachräume
werden geräumt und abgesperrt, nicht jedoch die Klassenzimmer der 8. bis 10.
Klassen, auf Anfrage durch Schüler auch Kursräume der Klassen 11 und 12.
Die Schüler können sich in den Pausen im ganzen Schulhaus
exklusive der zu versperrenden Räume sowie bei entsprechendem Wetter in den Pausenhöfen
und auf dem Sportplatz aufhalten. Ein Schild auf dem Pausenhof sowie auf dem
Mensa-Vorplatz zeigt eine eventuelle Sperrung an.
Die Schüler der Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 verlassen in den Pausen
die Klassenzimmer. Alle übrigen Schülerinnen und Schüler dürfen in ihren
Klassenräumen bleiben, die Tür ist offen
zu halten.
15. Wenn ein(e)
Klasse/Kurs den Raum nach Stundenende verlässt, ist die Tafel zu reinigen, die
Fenster zu schließen und alle
elektronischen Geräte ab- bzw. auf Standby zu schalten. Wird der Raum im
Laufe des Tages nicht mehr benutzt, müssen außerdem die Stühle auf die Tische
gestellt und alle Geräte exklusive des
Computers über den Schlüsselschalter ausgeschaltet werden.
16. In der Mittagspause stehen den Schülern
die Pausenhallen und die Mensa zur Verfügung. Die Mensa dient vorwiegend dem
Mittagessen. Für die Erledigung der Hausaufgaben steht den Schülern die
durchgehend geöffnete Bibliothek als Silentiumraum
sowie einige der Räume H11-H14 für
Gruppenarbeiten zur Verfügung. In der 6.
Stunde ist der Aufenthalt auf den Fluren für alle Schüler verboten.
Die
Klassenzimmer und Fachräume sind in der Mittagspause verschlossen und nicht
zugänglich.
17. Aus Haftungsgründen
ist es den Schülern der Klassen 5 mit 10 nicht erlaubt, während der regulären
Unterrichtszeit das Schulgelände zu verlassen, auch nicht während der
Vormittagspausen. In der Mittagspause ist das Verlassen des Schulgeländes hingegen
erlaubt. Das gilt nicht für die Schülerinnen und Schüler der OGTS und der GGTS.
18. Erkrankt ein Schüler
während der Unterrichtszeit, hat er sich grundsätzlich unverzüglich im
Direktorat bzw. Sekretariat vom verbleibenden Unterricht befreien zu lassen.
Alle Schüler dürfen im Falle einer Erkrankung das Haus nur verlassen, wenn sie
von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden können.
19. Ab dem 01.08.2006
ist gesetzlich festgelegt, dass auf dem Schulgelände Mobilfunktelefone sowie
sämtliche digitale Speichermedien nicht benutzt werden dürfen und ausgeschaltet
sein müssen. Im Falle einer offensichtlichen Zuwiderhandlung wird das Gerät
abgenommen. Schüler können auf Antrag im
Direktorat ein Gerät mit einer Bildschirmdiagonale größer als 7“ zur Nutzung in
der Bibliothek und in Arbeits- bzw. Aufenthaltsbereichen freigeben und mit
einem Aufkleber kennzeichnen lassen. Für die Nutzung gilt eine entsprechende
Vereinbarung. Smartphones können nach direkter Aufforderung durch die Lehrkraft
auch im Unterricht genutzt werden. Für die Nutzung von Mobiltelefonen im
Oberstufenraum und - garten existiert
eine gesonderte Regelung für Oberstufenschüler.
20. Die Benutzung des
Aufzugs für Schülerinnen und Schüler ist nur mit individueller Erlaubnis durch
die Schulleitung oder Lehrkräfte gestattet.
gez.
D. Raith
Oberstudiendirektor